SB Fahrerlaubnisbehörde (m/w/d)

Im Amt für Straßenbau und Verkehr des Landkreises Rostock ist die Stelle SB Fahrerlaubnisbehörde (m/w/d) unbefristet zu besetzen.

Arbeitsort

  • Güstrow

Arbeitsbeginn

  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabenbereich:

  • Bearbeitung von Fahrerlaubnisangelegenheiten im Rahmen der Gefahrenabwehr – (Kraft-)Fahreignungsüberprüfungen:
    - Bearbeitung von Anträgen auf Ersterteilung und Neuerteilung nach Entziehung, Verzicht, Rücknahme, Untersagung und Versagung im Rahmen der Überprüfung der Kraftfahreignung/Fahreignung bei Alkoholauffälligkeiten
    - Bearbeitung von Anträgen auf Ersterteilung und Neuerteilung nach Entziehung, Verzicht, Rücknahme, Untersagung und Versagung bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
    - Bearbeitung von Anträgen auf Ersterteilung und Neuerteilung nach Entzug, Verzicht, Rücknahme, Untersagung und Versagung im Rahmen der Überprüfung der (Kraft-)Fahreignung bei Straftaten oder Verstößen, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (§ 11 FeV) und Überprüfung der Kraftfahreignung von Fahrerlaubnisinhabern
  • Bearbeitung von Fahrerlaubnisangelegenheiten bei Verdacht des Führerscheintourismus, Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Führerscheinerwerbs im Ausland
  • Anordnung theoretische und praktische Prüfung im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens nach Zeitablauf

Was erwarten wir von Ihnen?

  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder A I – Lehrgang oder Justizfachangestellten bzw. vergleichbare Ausbildung
    oder
    Verwaltungswirt/-in oder vergleichbare Laufbahnbefähigung allgemeine Verwaltung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
  • gründliche, vielseitige Fachkenntnisse, insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnisverordnung, des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie einschlägiger Gesetze und Verordnungen im Bereich des Fahrerlaubnisrechtes
  • Kenntnisse im Bereich Betäubungsmittelgesetz sind wünschenswert, bzw. die Bereitschaft sich diese kurzfristig anzueignen
  • hohes Maß an sozialer Kompetenz
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit und Ausdauer
  • anwendungssicherer Umgang mit Microsoft Office (Word, Excel, Outlook)
  • Fahrerlaubnis Klasse B

Was bieten wir Ihnen?

  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9a TVöD VKA
  • Der Landkreis fördert Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    - Dienstvereinbarung zur Durchführung von Telearbeit (Homeoffice)
    - Flexible Arbeitszeitregelung (Gleitzeit)
  • Jahresurlaub in Höhe von 30 Tagen, im Einstellungsjahr anteilig
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Jahressonderzahlung
  • Guthabenkarte: monatlich 50,- Euro netto, jährlich 60,- Euro netto zum Geburtstag und jährlich 156,- Euro netto einmalige Erholungsbeihilfe
  • Einmal jährlich Freistellung für eine Teambildende Maßnahme
  • Gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote

Die Bewerbungsgespräche sind für den 30.05.2024 geplant.

Kontakt:

Weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle erteilt Ihnen die Sachgebietsleiterin des Sachgebietes Fahrerlaubnisbehörde Güstrow, Frau Lattki, Tel. 03843/ 755 65400.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich über unser Online-Portal mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) bis zum 17.05.2024 (Die Unterlagen müssen im PDF vorliegen. Sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in mehreren Dateien hochladen, ist die Gesamtgröße einer Datei auf maximal 10 MB beschränkt, wobei die Gesamtgröße aller hochgeladenen Dateien 20 MB nicht überschreiten darf).

Sollte Ihnen im ausdrücklichen Einzelfall eine Bewerbung über unser Online-Portal nicht möglich sein, senden Sie Ihre Bewerbung in Papierform auf dem Postweg (ohne Bewerbungsmappe) unter Angabe der Kennziffer 048-AV-2024 innerhalb der oben genannten Frist an den Landkreis Rostock, Der Landrat, Amt für Personal und Organisation, Am Wall 3-5 in 18273 Güstrow.

Hinweise:

Für Ihre Bewerbung erhalten Sie die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail. Es werden lediglich Bewerbungseingänge über die o.g. Wege (Online-Portal und im Einzelfall per Post) berücksichtigt. Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen/Gleichgestellte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die mit der Bewerbung entstandenen Kosten durch uns nicht erstattet werden. Aus Kostengründen senden wir nur Bewerbungsunterlagen zurück, denen ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.

Güstrow, 19.04.2024

Der Landrat

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