SB Schülerbeförderung (m/w/d)

Im Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises Rostock ist die Stelle SB Schülerbeförderung (m/w/d) unbefristet zu besetzen.

Arbeitsort:

  • Güstrow

Arbeitsbeginn:

  • 01.09.2024

Ihr Aufgabenbereich:

  • Bearbeitung der Schülerbeförderung im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Rostock und darüber hinaus die Organisation der individuellen Beförderung von Schülern:
    - Bearbeitung von Anträgen auf Teilnahme an der Schülerbeförderung u.a. Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf Beförderung, Anwendung des Fachverfahrens
    - Beratung der Eltern und Schulen zu allen Fragen der Schülerbeförderung
    - Prüfung und Entscheidung über die Anspruchsberechtigung auf Fahrkostenübernahme lt. Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Rostock
    - Prüfung der Vergabe von Beförderungskombinationen
    - Bearbeitung von Anträgen auf Kostenübernahme bzw. auf Erstattung der notwenigen Aufwendungen
    - Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben, den Schulen und den Kommunen des Landkreises sowie dem Staatlichen Schulamt
    - Überwachung der zu erbringenden Verkehrsleistungen
    - Haushaltsplanung und -überwachung und Statistik
  • Widerspruchsbearbeitung und Klageverfahren Schülerbeförderung
  • Petitionen und Beschwerden Schülerbeförderungg

Was erwarten wir von Ihnen?

  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
    oder
    A I Lehrgang
  • Kenntnisse Vergabe- und Vertragswesen und Schulrecht wünschenswert
  • Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit
  • Flexibilität und Organisationsvermögen, Kostenbewusstsein
  • selbständige Arbeitsweise
  • höfliches und situationsgerechtes Verhalten
  • anwendungssicherer Umgang mit MS Office
  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • Ortskenntnisse innerhalb des Landkreises Rostock

Was bieten wir Ihnen?

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • ein Entgelt nach Entgeltgruppe 9a TVöD VKA bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen
  • Jahresurlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen, im Einstellungsjahr anteilig
  • Der Landkreis fördert Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    - flexible Arbeitszeitregelung (Gleitzeit)
    - diese Stelle ist teilzeitfähig mit mindestens 35 Stunden/Woche
    - Dienstvereinbarung zur Durchführung von Telearbeit (Homeoffice)
  • betriebliche Altersversorgung
  • Jahressonderzahlung
  • Guthabenkarte: monatlich 50 Euro netto, jährlich 60 Euro netto zum Geburtstag und jährlich 156 Euro netto einmalige Erholungsbeihilfe
  • einmal jährlich Freistellung für eine teambildende Maßnahme
  • gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote

Die Bewerbungsgespräche sind für den 03.06.2024 bzw. 10.06.2024 geplant.

Kontakt:

Weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle erteilt Ihnen die Sachgebietsleiterin Sonstige schulische Fachaufgaben, Frau Dieckelmann, Tel. 03843/ 755 40020.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich über unser Online-Portal mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) bis zum 07.05.2024 (Die Unterlagen müssen im PDF vorliegen. Sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in mehreren Dateien hochladen, ist die Gesamtgröße einer Datei auf maximal 10 MB beschränkt, wobei die Gesamtgröße aller hochgeladenen Dateien 20 MB nicht überschreiten darf.).

Sollte Ihnen im ausdrücklichen Einzelfall eine Bewerbung über unser Online-Portal nicht möglich sein, senden Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg (ohne Bewerbungsmappe) unter Angabe der Kennziffer 045-AV-2024 innerhalb der oben genannten Frist an den Landkreis Rostock, Der Landrat, Amt für Personal und Organisation, Am Wall 3-5 in 18273 Güstrow.

Hinweise:

Für Ihre Bewerbung erhalten Sie die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail. Es werden lediglich Bewerbungseingänge über die o.g. Wege (Online-Portal und im Einzelfall per Post) berücksichtigt. Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen/Gleichgestellte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die mit der Bewerbung entstandenen Kosten durch uns nicht erstattet werden. Aus Kostengründen senden wir nur Bewerbungsunterlagen zurück, denen ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.

Güstrow, 23.04.2024

Der Landrat

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