Sozialarbeiter Trennungs- und Scheidungsberatung (m/w/d)

Im Amt für Kinder- und Jugendhilfe des Landkreises Rostock ist die Stelle Sozialarbeiter Trennungs- und Scheidungsberatung (m/w/ zu besetzen.

Arbeitsort

  • Güstrow

Arbeitsbeginn

  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabenbereich:

  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  • Gewährung von Hilfen zur Erziehung bis hin zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen gem. §8a SGB VIII
  • Durchführung von Inobhutnahmen und Mitwirkung im Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht gemäß § 42 SGB VIII
  • Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe
  • Moderation, Steuerung und Überprüfung des Hilfeplanprozesses, ggf. Durchführung von begleiteten Umgängen
  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren in Fragen des Umgangs- und Sorgerechtes

Was erwarten wir von Ihnen?

  • abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl.-Sozialarbeiter/in, als Dipl.-Sozialpädagoge / Dipl.-Sozialpädagogin oder als Bachelor of Arts Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung, als Master Soziale Arbeit oder Master bzw. Diplom-Pädagoge/in in der Fachrichtung Sozialpädagogik
  • sehr gute Kenntnisse im SGB I bis XII, BGB und FamFG, Grundkenntnisse in den weiteren SGB
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • hohes Maß an Sozialkompetenz und Belastbarkeit
  • Kosten- und Verantwortungsbewusstsein
  • Beherrschung verschiedener Methoden der Gesprächsführung
  • anwendungssichere Kenntnisse von Microsoft Word und Outlook
  • Besitz des Führerscheines für PKW und die Bereitschaft Dienst-Kfz zu führen
  • Einverständnis zur Ausübung des Rufbereitschaftsdienstes des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
  • Vorlage des Führungszeugnisses gem. § 30 Abs. 5 BZRG

Was bieten wir Ihnen?

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • ein Entgelt nach Entgeltgruppe S 14 TVöD VKA bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen
  • der Landkreis fördert Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine flexible Arbeitszeitregelung (Gleitzeit)
    - diese Stelle ist teilzeitfähig mit mindestens 35 Stunden/ Woche
    - Flexible Arbeitszeitregelung (Gleitzeit)
    - Dienstvereinbarung zur Durchführung von Telearbeit
  • Jahresurlaub in Höhe von 30 Arbeitstagen, im Einstellungsjahr anteilig
  • betriebliche Altersversorgung
  • Jahressonderzahlung
  • Guthabenkarte: monatlich 50,- Euro netto, jährlich 60,- Euro netto zum Geburtstag und jährlich 156,- Euro netto einmalige Erholungsbeihilfe
  • einmal jährlich Freistellung für eine teambildende Maßnahme
  • gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Pro Kalenderjahr bis zu 2 Regenerationstage
  • SuE-Zulage

Die Bewerbungsgespräche sind für den 03.06.2024 geplant.

Kontakt:

Weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle erteilt Ihnen die Sachgebietsleiter Sozialpädagogischer Dienst Süd, Frau Boysen, Tel. 03843/ 755- 52100.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich über unser Online-Portal mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) bis zum 26.05.2024 ((Die Unterlagen müssen im PDF vorliegen. Sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in mehreren Dateien hochladen, ist die Gesamtgröße einer Datei auf maximal 10 MB beschränkt, wobei die Gesamtgröße aller hochgeladenen Dateien 20 MB nicht überschreiten darf).

Sollte Ihnen im ausdrücklichen Einzelfall eine Bewerbung über unser Online-Portal nicht möglich sein, senden Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg (ohne Bewerbungsmappe) unter Angabe der Kennziffer 081-AV-2024 innerhalb der oben genannten Frist an den Landkreis Rostock, Der Landrat, Amt für Personal und Organisation, Am Wall 3-5 in 18273 Güstrow.

Hinweise:

Für Ihre Bewerbung erhalten Sie die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail. Es werden lediglich Bewerbungseingänge über die o.g. Wege (Online-Portal und im Einzelfall per Post) berücksichtigt. Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen/Gleichgestellte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die mit der Bewerbung entstandenen Kosten durch uns nicht erstattet werden. Aus Kostengründen senden wir nur Bewerbungsunterlagen zurück, denen ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.

Güstrow, 08.05.2024

Der Landrat

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